Alle schon bestehende Schulen, die bis spätestens 20.11.2020 in unserem Verband aufgenommen sind und im vergangenen Schuljahr das Öffentlichkeitsrecht bereits hatten, können wir im Förderansuchen für das Schuljahr 2020/21 noch berücksichtigen!
Neueste Beiträge
- Sehr positiver ZOOM-Schulgründungsworkshop am vergangenen Samstag!
- Fröhliche Weihnachten und Prosit 2024!
- Unsere aktuelle Presseaussendung: Schulen in freier Trägerschaft sind nicht automatisch im neuen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 mitberücksichtigt!
- Hier unsere aktuelle Pressemitteilung: Schulen in freier Trägerschaft fordern eine faire Finanzierung!
- Tolles Mitgliedertreffen über Zoom am vergangenen Samstag!
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