Wir nehmen noch neue Mitglieder für das kommende Schuljahr auf!

Die jeweilige Schule muss allerdings bis spätestens 15.11.2021 in unserem Verband aufgenommen sein und zumindest einmal im Vorjahr 2020/21 das Öffentlichkeitsrecht gehabt haben, um auch beim Ansuchen um Förderungen für das Schuljahr 2021/22 an das BMBWF berücksichtigt zu werden

Wir freuen uns auf Zuwachs und neue Anfragen!